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Halogen Tagfahrlicht deaktivieren



SolidBear 
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Betreff: Re: Halogen Tagfahrlicht deaktiviern  -  Gepostet: 14.09.2015 - 19:35 Uhr  -  
Zitat geschrieben von electric

Leute, gebt euch doch keinen Illusionen hin und lasst euch nicht
von Wunschdenken leiten. Das werksseitige Tagfahrlicht ist Teil
der Typpüfung gewesen und damit auch Bestandteil der Betriebs-
erlaubnis, die das KBA erteilt hat. Ich denke, das müssen wir jetzt
hier nicht noch diskutieren.

Wenn du richtig liest steht da ja auch das es drin sein muss (EU Beschluss) aber in Deutschland gibt es keine Pflicht es einzuschalten!
Zitat geschrieben von electric

Es erhöht nachweislich die Verkehssicherheit,

Auch das ist nicht richtig! Siehe am Beispiel Österreich. Hier war es bis vor ein paar Jahren Pflicht TFL einzuschalten bzw. mit Abblendlicht zu fahren aber neuere Studien haben ergeben, daß sich die Verkehrssicherheit dadurch nicht messbar erhöht hat . Die Pflicht wurde wieder abgeschafft und der neue Wortlaut heißt "es wird empfohlen".
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Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 14.09.2015 - 19:37 Uhr von SolidBear.
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Betreff: Re: Halogen Tagfahrlicht deaktiviern  -  Gepostet: 14.09.2015 - 20:41 Uhr  -  
Zitat geschrieben von SolidBear

Zitat geschrieben von electric

Leute, gebt euch doch keinen Illusionen hin und lasst euch nicht
von Wunschdenken leiten. Das werksseitige Tagfahrlicht ist Teil
der Typpüfung gewesen und damit auch Bestandteil der Betriebs-
erlaubnis, die das KBA erteilt hat. Ich denke, das müssen wir jetzt
hier nicht noch diskutieren.

Wenn du richtig liest steht da ja auch das es drin sein muss (EU Beschluss) aber in Deutschland gibt es keine Pflicht es einzuschalten!



Trotzdem ist die Betriebserlaubnis durch die Manipulation an der Software erloschen. Das gilt ja auch fürs rauscodieren von Start/Stopp (zusätzlich noch Steuerhinterziehung) sowie "Optimierung" des Motorsteuergerätes ohne es eintragen zu lassen.
Will zwar keiner hören, ist aber so.
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SolidBear 
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Betreff: Re: Halogen Tagfahrlicht deaktiviern  -  Gepostet: 14.09.2015 - 21:08 Uhr  -  
Durch die Deaktivierung verstößt du nicht gegen eine Verordnung oder ein Gesetz. In Deutschland ist es nicht Vorschrift mit TFL zu fahren.
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electric 
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Betreff: Re: Halogen Tagfahrlicht deaktiviern  -  Gepostet: 14.09.2015 - 21:55 Uhr  -  
Das bestreitet doch niemand. Wir reden hier aneinander vorbei.
Ob eine allgemeine Pflicht zum Betrieb mit TFL besteht spielt
doch gar keine Rolle.



Zitat geschrieben von SolidBear

Wenn du richtig liest steht da ja auch das es drin sein muss (EU Beschluss) aber in Deutschland gibt es keine Pflicht es einzuschalten!

Der Fall liegt ja hier ein wenig anders. Es gibt keine vom Hersteller
vorgesehene Möglichkeit der Abschaltung, und jeder Golf VII wurde
mit TFL typgeprüft. Insofern ist völlig irrelevant welche sonstigen
Vorgaben bspw. die STVO macht. Es ist stattdessen eine Frage der
StVZO. Und die gilt eben auch.

=)
Grüße, Mike

Man hört am liebsten das, was man sowieso schon weiß. Es geht ums Recht haben, sonst nix.
Pelzig

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Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 14.09.2015 - 21:57 Uhr von electric.
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Betreff: Re: Halogen Tagfahrlicht deaktiviern  -  Gepostet: 14.09.2015 - 22:01 Uhr  -  
Das ist so nicht ganz richtig. Das in der Stoßstange integrierte LED TFL unseres MB kann über das MFD deaktiviert werden. Kodiert wurde da nichts. Der Punk "Tagfahrlicht deaktivieren" ist im Untermenü des ILS aufgeführt.
Wenn das verboten wäre, würde es Mercedes wohl nicht erlauben. Oder?
LG VW_Fahrer
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SolidBear 
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Betreff: Re: Halogen Tagfahrlicht deaktiviern  -  Gepostet: 14.09.2015 - 22:14 Uhr  -  
Demnach dürfte bei einer TÜV Untersuchung eine Beanstandung zur Folge haben und die Erteilung würde abgelehnt. Der TÜV prüft nur die Funktion und die bleibt weiterhin gegeben. Ich sehe das völlig entspannt, nur weil das TFL abschaltbar ist und der Hersteller das nicht vorgibt verliert das Auto nicht die ABE.
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electric 
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Betreff: Re: Halogen Tagfahrlicht deaktiviern  -  Gepostet: 14.09.2015 - 22:34 Uhr  -  
Wir wissen doch wohl beide, dass Prüfer auch nur Menschen sind. Soll heißen,
sie kennen nicht immer jede einzelne Vorschrift auswendig, übersehen auch
mal etwas, drücken mal ein Auge zu, und vor allem können sie unmöglich für
alle von den abertausenden auf dem Markt befindlichen Modellen Details aus
Serienausstattung oder Typgenehmigung kennen.
Aber selbstverständlich wäre das genau genommen ein Mangel. Einfach so
durch die HU gekommen zu sein beweist keineswegs das Gegenteil. Das wäre
ja so, also wollte man behaupten, man dürfe in der Stadt 200 fahren, nur weil
man es einmal gemacht hat und nicht erwischt worden ist.


VW_Fahrer,

Ich weiß gerade nicht, was ich noch erklären soll. Was irgendein MB kann,
oder ein Toyota oder ein Dacia, das ist vollkommen wurscht. Wo habe ich
denn behauptet, es müsse immer so sein? Niemand hat das gesagt.
Der Punkt ist, das TFL ist so wie es ist Teil der Typgenehmigung aktueller
Volkswagen Golf-Modelle. Nichts anderes sagte ich,und das ist was völlig
anderes als das, was du jetzt mit "Verbot" verstanden hast.

Also bitte bitte, mit Sahnehäubchen drüber, einfach lesen, was ich wirklich
geschrieben habe. Dinge hinzudichten führt uns nicht weiter.

Von mir aus kann auch jeder machen, was er will. Kats ausbauen finde ich
generell eine miese Nummer, aber ob jemand irgendwo ohne TFL rumgurkt
geht mir ziemlich am Allerwertesten vorbei. Das schreibe ich ohne jeden
Groll. Mir ist auch klar, dass Millionen von Altwagen ohne TFL auf unseren
Straßen unterwegs sind. Nur war das hier halt nicht die Frage, sondern was
konkret beim Golf VII des TE erlaubt ist.
Grüße, Mike

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SolidBear 
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Betreff: Re: Halogen Tagfahrlicht deaktiviern  -  Gepostet: 14.09.2015 - 23:03 Uhr  -  
Eine Typgenehmigung ist die Anerkennung der Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs. Im Fall des TFL wird hierbei die Funktion überprüft und bestätigt.
Ich weiss was du meinst. Wenn die Typgenehmigung so einmal stattgefunden hat würde jede Änderung einen Verfall bedeuten. Dem ist aber nicht so. Nur bei Veränderungen die gegen Vorschriften verstoßen führen zu einem Verfall der Typgenehmigung. Bei solchen Veränderungen gibt es dann auch eine EG Genehmigung dazu bzw. der TÜV muss eine erneute Prüfung durchführen damit die Typgenehmigung wieder in Kraft tritt. Die Betriebserlaubnis wird innerstaatlich erteilt und ist somit die nationale Typgenehmigung.
GTI verkauft!
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