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TÜV KÜS GTÜ DEKRA Tuning Abnahmen und Eintragungen



 
MrBoogie82
 
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Betreff: Re: TÜV Abnahmen und Eintragungen  -  Gepostet: 09.09.2014 - 13:11 Uhr  -  
Kurz Frage nochmal zum Thema, da es bei mir aktuell ist: Eintragungen nach § 21 müssen und nach § 19 können eingetragen werden in den Schein. Hab ich das so richtig verstanden? Weil Federn und Spurplatten müssen abgenommen werden. Hab aber keinen Bock, das extra in den Schein eintragen zu lassen. Muss dazu den Brief wieder anfordern und muss 2x Portokosten zahlen, die ja nicht unerheblich sind. Würde da gern mal noch Erfahrungen wissen wegen der Eintragung bzw. der Abnahme.
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VW_Fahrer 
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Betreff: Re: TÜV Abnahmen und Eintragungen  -  Gepostet: 09.09.2014 - 14:36 Uhr  -  
Ich trage auch schon lange nichts mehr ein. Früher hatte man noch genügend Platz im Fahrzeugschein aber heute....
Außerdem, scheint es wohl auch nicht wichtig zu sein. In der Zulassungsbescheinigung sind 17 Zöller eintragen aber der GTI auf 18 Zoll ausgeliefert wurde.
LG VW_Fahrer
GTI 08/13
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Roadflyer 
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Betreff: Re: TÜV Abnahmen und Eintragungen  -  Gepostet: 09.09.2014 - 16:16 Uhr  -  
Schon vor der Abholung habe ich im Schein gesehen, dass dort nur 205er-Bereifung eingetragen ist. Im COC waren alle Räder/Reifen-Kombinationen ab Werk (inkl. ET) eingetragen. Ich habe dann den netten Menschen , der mir das Auto in WOB übergeben hat, darauf angesprochen, ob ich so nicht illegal rumfahre. Klare Aussage von ihm: bei einer Kontrolle brauchen Sie keine Sorge haben, die wissen das.

Damit wurde die Sache für mich spannend.

Habe dann ein befreundetes Polizistenpärchen mit dieser Aussage konfrontiert. Klare Aussage von denen: Quatsch! Das kennen wird nicht! Das können wir auch gar nicht kennem, was da für Kombinationen zugelassen sind! Außerdem interessiert sich von uns für die Räder keine Mensch, wir haben echt wichtigere Sachen zu tun! Aber: wenn einer bei der Kontrolle Stress macht und dann an einen Kollegen gerät, der sich da ein bisschen auskennt, dann könne man schon mal viel Zeit einplanen.

Fazit: ich war beim TÜV, habe mir Sonderräder und Spurplatten abnehmen lassen und transportiere das teure Schriftstück im Handschuhfach. Eintragen lasse ich da nichts.
Golf 7 GTI, APR, HJS DP, ca. 300 PS, Pure White, 4 Türen, DSG, Wheelworld WH11 SW+ 18" (Sommer und Winter), Fahrerassistenz-Paket (ACC, Lane Assist, Front Assist, LED-Tagfahrlicht, Fahrlichtschaltung automatisch, Dynamic Light Assist, dynamisches Kurvenfahrlicht, Diebstahlwarnanlage, Leaving Home/Coming Home), Top-Paket (Panorama-Dach, Scheiben 65 %, Spiegelpaket), Discover Pro, DAB+, Verkehrszeichenerkennung, Dynaudio Excite, FPA, RFK, Standheizung, Keyless Access. Bestellt: 18.03.2014, Abholung WOB: 19.06.2014
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Betreff: Re: TÜV Abnahmen und Eintragungen  -  Gepostet: 09.09.2014 - 17:03 Uhr  -  
@ Roadflyer
Dann wird es Zeit, dass sich "deine" Polizisten mal updaten. die Diskussion über die Inhalte der Zulassungsbescheinigung 1 gibt es schon seit Ende 2005.
Dies war neben dem eingeschränkten Eigentümernachweis in Teil 2 der größte Kritikpunkt.
Der Verkehrszug, welcher bei uns die Technischen Kontrollen durchführt hat ein Notebook mit entsprechenden Fahrzeugdaten dabei. Die "gewöhnlichen" Polizisten haben Zugriff i.d.R über ihre Dienststelle. Mit Einführung der Zulassungsbescheinigungen kamen anfangs auch hin und wieder Polizeianfragen ans Autohaus. Relativ bald kam dann eine Datenbank, welche TüV und Dekra gemeinsam erstellen ließen.
Inzwischen sind die Räder-Reifendaten auch in der Freien Werkstattsoftware hinterlegt.
Golf GTI pure white, Austin 18", Business Paket, Discover Media mit Navi Funktion, Parkcomfort Paket mit Kessy, Ahk, Nebelscheinwerfer mit TFL-Codierung, Helix pnp Soundsystem
Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 09.09.2014 - 17:04 Uhr von GTI-Driver.
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Betreff: Re: TÜV Abnahmen und Eintragungen  -  Gepostet: 09.09.2014 - 17:24 Uhr  -  
Ich habe mir BBS CK Felgen gekauft die für den GTi kein Gutachten hatten sondern nur für die Golf 7 bis 150 PS und fahre die mit 235/35R19 Reifen.
Dadurch das es für den 235/35R19er Reifen kein Vergleichsgutachten für den GTI gibt musste ich bei einer Firma im Beisein eines TÜV Prüfers der da oft ist
Auf dem Prüfstand Nachweisen das die Tacho Abweichung innerhalb von 7 % liegt. Als das gepasst hat, hat der Prüfer geschaut ob die Felgen für den GTi passen
von der achslast war das glaub ich. Naja auf jeden fall hat er mir dann per Paragraph 21 die Felgen und Reifen eingetragen und später habe ich
Mir per sonderabnahme noch meine 35mm H&R Federn eintragen lassen.
Golf 7 R Tornadorot

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Winterreifen: BBS SR in 18" mit 225/40R18
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Roadflyer 
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Betreff: Re: TÜV Abnahmen und Eintragungen  -  Gepostet: 09.09.2014 - 17:26 Uhr  -  
@ GTI-Driver
Ich hatte durchaus auch den Eindruck, dass sich "meine" Polizisten - übrigens meine Schwester und deren Lebensabschnittsgefährte - nicht soooo gut auskannten. Habe beide keine Beziehung zum Auto (fahren Kangoo und Belingo :sick: und ein GTI mit Automatik "ginge ja mal gar nicht"). Aber als Fazit bleibt trotzdem, dass sich von deren Wache keiner dafür interessiert. Mir ging es darum legal unterwegs zu sein, auch wenn es hart auf hart kommt. Ich denke dem ist Genüge getan, wenn ich das teure Schriftstück vom TÜV dabei habe.

Übrigens meinte der TÜV-Prüfer, dass ich die ABE dann nicht mehr mitführen müssen, wenn es im Schein eingetragen ist. Ist das wohl korrekt?
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GTI-Driver 
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Betreff: Re: TÜV Abnahmen und Eintragungen  -  Gepostet: 09.09.2014 - 17:45 Uhr  -  
Der Prüfer hat recht, alle technische Änderungen die in der Zulassungsbescheinigung eingetragen sind befreien dich von der Mitführungspflicht.
Der Nachteil ist halt, dass bei Ausbau des nicht eintragungspflichtigen Teils die Papiere auch wieder geändert werden müssen.
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MrBoogie82
 
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Betreff: Re: TÜV Abnahmen und Eintragungen  -  Gepostet: 09.09.2014 - 17:56 Uhr  -  
Ich hab ab Werk auch die 19" drauf und im Handschuhfach dazu einen Zettel liegen, dass diese genehmigt sind. Gabs schon beim 5er damals. Hab damals auch meine Federn und Räder nicht in den Schein eintragen lassen bis ich zu einer Kontrolle kam und man mir mitteilte, dass dort drin steht, dass es unverzüglich einzutragen ist. Hatte Mängelschein erhalten und 14 Tage Zeit. Daher würde ich ja gern wissen, ob Federn und Spurplatten nach § 19 eingetragen werden können (also nicht in den Schein eintragen).

Wie GTI-Driver eben schon sagte, blöd wenn man dann Sachen nicht mehr hat und alles dennoch im Schein eingetragen ist.
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Betreff: Re: TÜV Abnahmen und Eintragungen  -  Gepostet: 09.09.2014 - 18:22 Uhr  -  
Wir haben unseren Neuwagen-Kunden immer eine Kopie der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) in Bordbuch gelegt.
Damit war auch bei Kontrollen dann alles im grünen Bereich. Kann ich übrigens immer noch empfehlen. <_<
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MrBoogie82
 
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Betreff: Re: TÜV Abnahmen und Eintragungen  -  Gepostet: 09.09.2014 - 18:39 Uhr  -  
Wurde in WOB auch so gemacht.
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