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Höchstgeschwindigkeit Topspeed Vmax GTI
Betreff: Re: Höchstgeschwindigkeit: Topspeed beim GTI - Gepostet: 27.06.2013 - 18:54 Uhr -
5%
Ist das nicht auch die Toleranz, die beblitzten Autos zugestanden wird?
Habe ja, seit man mich in einer Spielstraße mit einer minimalen Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit geblitzt hat (15€), immer die digitale Anzeige im Blick. Mal abgesehen davon, dass man die Spielstraßengeschwindigkeit kaum fahren kann, verlassen kann ich mich auf die digitale Anzeige dann eher nicht!??
Ein paar (wenige) Male musste ich mit dem 6er ja auch ausprobieren wie weit sich die Tachonadel so bewegt , ging auch immer deutlich über 250
Ist das nicht auch die Toleranz, die beblitzten Autos zugestanden wird?
Habe ja, seit man mich in einer Spielstraße mit einer minimalen Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit geblitzt hat (15€), immer die digitale Anzeige im Blick. Mal abgesehen davon, dass man die Spielstraßengeschwindigkeit kaum fahren kann, verlassen kann ich mich auf die digitale Anzeige dann eher nicht!??
Ein paar (wenige) Male musste ich mit dem 6er ja auch ausprobieren wie weit sich die Tachonadel so bewegt , ging auch immer deutlich über 250
Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 27.06.2013 - 19:52 Uhr von Atre777.
NeXoRaNoX
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Betreff: Re: Höchstgeschwindigkeit: Topseed beim GTI - Gepostet: 27.06.2013 - 19:00 Uhr -
Weicht denn die Digital e vom Tacho ab? Ein wenig weniger zeigt sie oder Ute?
Im Steuergerät kann man einen prozentualen "Aufschlag" für die Verbrauchsanzeige angeben. Geht auch mit dem Tacho. Die Geschwindigkeiten die man direkt aus dem Bremsensteuergerät (Ja, Geschwindigkeit kommt vom ABS) abliest sind viel genauer als der Tacho (Vielleicht 0,5 - 1%). Somit kann man den Wert auch ändern und der Tacho geht genauer.
Ja, selbst das ist ungenauer als die Rolle, denn der Reifenumfang kann ja variieren (Druck, Abnutzung, etc.)
[Es werden Umdrehungen gezählt, genauso wie bei einer Rolle... nur diese nutzt sich durch das Gummi nicht wirklich ab, außerdem sind da sehr genaue Messdose und auch Kraftmessdosen dran]
Wegen den 5%:
Es kann sein, das JEDER VW (Golf 7) diese 5% als Aufschlag hat. Der Hersteller muss einen Aufschlag drauf packen, ist also dazu gesetzlich verpflichtet.
Im Steuergerät kann man einen prozentualen "Aufschlag" für die Verbrauchsanzeige angeben. Geht auch mit dem Tacho. Die Geschwindigkeiten die man direkt aus dem Bremsensteuergerät (Ja, Geschwindigkeit kommt vom ABS) abliest sind viel genauer als der Tacho (Vielleicht 0,5 - 1%). Somit kann man den Wert auch ändern und der Tacho geht genauer.
Ja, selbst das ist ungenauer als die Rolle, denn der Reifenumfang kann ja variieren (Druck, Abnutzung, etc.)
[Es werden Umdrehungen gezählt, genauso wie bei einer Rolle... nur diese nutzt sich durch das Gummi nicht wirklich ab, außerdem sind da sehr genaue Messdose und auch Kraftmessdosen dran]
Wegen den 5%:
Es kann sein, das JEDER VW (Golf 7) diese 5% als Aufschlag hat. Der Hersteller muss einen Aufschlag drauf packen, ist also dazu gesetzlich verpflichtet.
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Dieser Post wurde 6 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 27.06.2013 - 19:24 Uhr von NeXoRaNoX.
Betreff: Re: Höchstgeschwindigkeit: Topseed beim GTI - Gepostet: 27.06.2013 - 19:18 Uhr -
Liebes Forenteam... ich hab ja generell nichts dagegen, wenn der Threadname geändert wird, aber was bitte ist ein Topseed? Hat das was mit Pflanzen zu tun?
NeXoRaNoX
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Betreff: Re: Höchstgeschwindigkeit: Topseed beim GTI - Gepostet: 27.06.2013 - 19:26 Uhr -
OT
Seed? heißt das nicht sowas wie "anpflanzen"? Wer möchte denn TOP-Pflanzen in sein GTI anpflanzen?
OT
Seed? heißt das nicht sowas wie "anpflanzen"? Wer möchte denn TOP-Pflanzen in sein GTI anpflanzen?
OT
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Dieser Post wurde 5 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 27.06.2013 - 19:33 Uhr von NeXoRaNoX.
Betreff: Re: Höchstgeschwindigkeit: Topspeed beim GTI - Gepostet: 27.06.2013 - 20:02 Uhr -
Zitat geschrieben von Amby
Liebes Forenteam... ich hab ja generell nichts dagegen, wenn der Threadname geändert wird, aber was bitte ist ein Topseed? Hat das was mit Pflanzen zu tun?
Top(f)seeden:
Jeder User schmeißt einen persönlichen Samenkorn in seinen Blumentopf und wer nach 2 Jahren den größten Stängel hat, hat gewonnen
War ein Typo von mir ... sorry !
@Nexo:
Das war keine verpflichtende Aussage mit den Protokollen oder sonst eine Eingrenzung bzgl. der Diskussion.
Man sollte nur ein Tacho-Wert oder das schlagen eines anderen Fahrzeuges nicht als amtliche Bestätigung heranziehen.
Gruß Bo
Betreff: Re: Höchstgeschwindigkeit: Topspeed beim GTI - Gepostet: 27.06.2013 - 20:07 Uhr -
Zitat geschrieben von NeXoRaNoX
Weicht denn die Digital e vom Tacho ab? Ein wenig weniger zeigt sie oder Ute?
Nachgemessen habe ich noch nicht, aber die Tachonadel scheint mir doch eher ungenau zu sein. Habe mich an die digitale Anzeige gewöhnt und diese mehr oder weniger immer mit im Blick.
Zitat geschrieben von NeXoRaNoX
Im Steuergerät kann man einen prozentualen "Aufschlag" für die Verbrauchsanzeige angeben. Geht auch mit dem Tacho. Die Geschwindigkeiten die man direkt aus dem Bremsensteuergerät (Ja, Geschwindigkeit kommt vom ABS) abliest sind viel genauer als der Tacho (Vielleicht 0,5 - 1%). Somit kann man den Wert auch ändern und der Tacho geht genauer.
Und diese Werte werden für dann die digitale Anzeige verwendet?
Da bedeutet, wenn ich innerorts zB 58km/h laut Anzeige fahre, dann bin ich eindeutig zu schnell?
Ok, off topic, es geht ja hier um Topseed
NeXoRaNoX
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Betreff: Re: Höchstgeschwindigkeit: Topspeed beim GTI - Gepostet: 28.06.2013 - 09:00 Uhr -
@Ute
Nein, werden Sie nicht.
Ich werde später mal gucken wie der Unterschied von Tacho zu Digital ist.
Werde mal die Digitale mit der Anzeige der Rolle berichten bei den beiden Fzg.en.
Außerdem:
Du fährst doch 60 am Blitzer (innerorts) vorbei, weil du weißt das du dann nicht geblitzt wirst, weil dein Tacho falsch geht. Weißt du aber das dein Tacho viel genauer sein würde, würdest du ja wohl auch nur 57 fahren. Denn es ist dann ja die gleiche Geschwindigkeit, wie vorher mit ungenaueren Tacho! Daran musst du für dich dann natürlich denken!
Nein, werden Sie nicht.
Ich werde später mal gucken wie der Unterschied von Tacho zu Digital ist.
Werde mal die Digitale mit der Anzeige der Rolle berichten bei den beiden Fzg.en.
Außerdem:
Du fährst doch 60 am Blitzer (innerorts) vorbei, weil du weißt das du dann nicht geblitzt wirst, weil dein Tacho falsch geht. Weißt du aber das dein Tacho viel genauer sein würde, würdest du ja wohl auch nur 57 fahren. Denn es ist dann ja die gleiche Geschwindigkeit, wie vorher mit ungenaueren Tacho! Daran musst du für dich dann natürlich denken!
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Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 28.06.2013 - 09:02 Uhr von NeXoRaNoX.
Betreff: Re: Höchstgeschwindigkeit: Topspeed beim GTI - Gepostet: 28.06.2013 - 09:18 Uhr -
Hier mal der Gesetzestext zum Thema "Geschwindigkeitsmessgeräte" zum auswendig lernen Das wichtigste steht ganz unten.
Zitat
GESCHWINDIGKEITSMESSGERÄTE
1 . VORHANDENSEIN
Jedes Fahrzeug muß mit einem Geschwindigkeitsmeßgerät ausgerüstet sein . Die Ausrüstung ist entbehrlich für Fahrzeuge , die serienmässig mit Kontrollgeräten ausgerüstet sind , deren Baumerkmale und deren Einbau der Verordnung ( EWG ) Nr . 1463/70 des Rates vom 20 . Juli 1970 über die Einführung eines Kontrollgeräts im Strassenverkehr ( 1 ) entsprechen .
2 . BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
Im Sinne dieser Richtlinie bedeutet :
2.1 . " Fahrzeugtyp hinsichtlich des Geschwindigkeitsmeßgeräts " Fahrzeuge , die untereinander keine wesentlichen Unterschiede aufweisen , vor allem hinsichtlich folgender Punkte :
2.1.1 . Bezeichnung der Reifen für die normale Reifenausstattung ;
2.1.2 . Gesamtübersetzungsverhältnis einschließlich des eventuellen Angleichgetriebes ( Anzahl der Umdrehungen am Eingang des Geschwindigkeitsmessers im Verhältnis zu einer Radumdrehung der zum Antrieb des Geschwindigkeitsmeßgeräts dienenden Achse bei Geradeausfahrt ) ;
2.1.3 . Typ(en ) des Geschwindigkeitsmeßgeräts ; der Typ ist definiert durch die Meßwerktoleranz , die Gerätekonstante und den Anzeigebereich .
2.2 . " Normale Reifenausstattung " der ( die ) Reifentyp(en ) , der ( die ) vom Hersteller für den in Frage kommenden Fahrzeugtyp vorgesehen und im Beschreibungsbogen im Anhang zu der Richtlinie 70/156/EWG angegeben ist ( sind ) . Schneereifen ( M + S ) gelten nicht als normale Reifenausstattung .
2.3 . " Druck im warmen Zustand " der vom Hersteller angegebene Fülldruck ( kalt ) + 0,2 bar .
2.4 . " Geschwindigkeitsmesser " derjenige Teil des Geschwindigkeitsmeßgeräts , der dem Fahrer die jeweilige Geschwindigkeit des Fahrzeugs anzeigt .
3 . ANTRAG AUF ERTEILUNG DER EWG-BETRIEBSERLAUBNIS
3.1 . Der Antrag auf Erteilung der EWG-Betriebserlaubnis für einen Fahrzeugtyp hinsichtlich des Geschwindigkeitsmeßgeräts ist vom Fahrzeughersteller oder seinem Beauftragten einzureichen .
3.2 . Dem Antrag sind in dreifacher Ausfertigung beizufügen :
3.2.1 . Beschreibung des Fahrzeugtyps hinsichtlich des Geschwindigkeitsmeßgeräts ,
3.2.2 . Angaben über den oder die Typen der normalen Reifenausstattung ,
3.2.3 . Eigenübersetzung des Geschwindigkeitsmeßgeräts .
3.3 . Für die in Nummer 5 genannte Prüfung ist dem zuständigen technischen Dienst ein Fahrzeug vorzuführen , das für den zu genehmigenden Fahrzeugtyp repräsentativ ist .
4 . VORSCHRIFTEN
4.1 . Die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers muß sich im direkten Sichtfeld des Fahrers befinden , und der Anzeigewert muß sowohl bei Tag als auch bei Nacht eindeutig erkennbar sein .
Der Anzeigebereich muß so groß sein , daß er die vom Fahrzeughersteller angegebene Hoechstgeschwindigkeit des Fahrzeugtyps enthält .
4.2 . Bei Geschwindigkeitsmessern , die keine Digitalanzeige haben , sondern eine Skale , muß diese eine deutliche Teilung haben .
4.2.1 . Die Teilstriche der Skale müssen nach 1 , 2 , 5 oder 10 km/h fortschreiten . Die Geschwindigkeitswerte , die ein Vielfaches von 20 km/h darstellen , sind auf der Skale anzugeben .
4.2.2 . Ein Geschwindigkeitsmeßgerät , das für den Verkauf in einem Mitgliedstaat hergestellt worden ist , in dem die Masseinheiten des Imperial System verwendet werden und Übergangsmaßnahmen gemäß Artikel 5 in Kraft sind , muß sowohl in km/h als auch in mph unterteilt sein ; die Teilstriche müssen nach 1 , 2 , 5 oder 10 km/h sowie nach 1 , 2 , 5 oder 10 mph fortschreiten , und die auf der Skale angegebenen Geschwindigkeitswerte müssen ein Vielfaches von 20 km/h und ein Vielfaches von 20 mph sein .
4.3 . Die Genauigkeit des Geschwindigkeitsmeßgeräts ist nach folgendem Prüfverfahren zu kontrollieren :
4.3.1 . Das Fahrzeug ist mit einem der Reifentypen der Normalausstattung auszurüsten . Die Prüfung ist für jeden vom Hersteller vorgesehenen Typ von Geschwindigkeitsmeßgeräten zu wiederholen .
4.3.2 . Die Belastung der das Geschwindigkeitsmeßgerät antreibenden Achse muß dem Gewicht nach 2.6 des Anhangs I der Richtlinie 70/156/EWG entsprechen .
4.3.3 . Die Bezugstemperatur am Geschwindigkeitsmesser beträgt 23 mehr oder weniger 5 * C .
4.3.4 . Bei jeder Prüfung muß der Reifendruck dem in 2.3 definierten Reifendruck im warmen Zustand entsprechen .
4.3.5 . Das Fahrzeug wird bei folgenden drei Geschwindigkeiten geprüft : 40 km/h , 80 km/h sowie 120 km/h oder 80 % der vom Hersteller angegebenen Hoechstgeschwindigkeit , wenn diese weniger als 150 km/h beträgt .
4.3.6 . Die Fehlergrenze des zur Messung der tatsächlichen Geschwindigkeit des Fahrzeugs verwendeten Kontrollgeräts darf nicht grösser sein als mehr oder weniger 1,0 % .
4.3.6.1 . Wenn eine Meßstrecke verwendet ist , muß sie eine ebene , trockene und ausreireichend griffige Oberfläche aufweisen .
4.4 . Die angezeigte Geschwindigkeit darf nie unter der tatsächlichen Geschwindigkeit liegen . Bei den unter 4.3.5 angegebenen Geschwindigkeiten sowie bei den Zwischenwerten muß zwischen der vom Geschwindigkeitsmesser angezeigten Geschwindigkeit V1 und der tatsächlichen Geschwindigkeit V2 folgende Beziehung bestehen : O * V1 - V2 * V2/10 + 4 km/h .
1 . VORHANDENSEIN
Jedes Fahrzeug muß mit einem Geschwindigkeitsmeßgerät ausgerüstet sein . Die Ausrüstung ist entbehrlich für Fahrzeuge , die serienmässig mit Kontrollgeräten ausgerüstet sind , deren Baumerkmale und deren Einbau der Verordnung ( EWG ) Nr . 1463/70 des Rates vom 20 . Juli 1970 über die Einführung eines Kontrollgeräts im Strassenverkehr ( 1 ) entsprechen .
2 . BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
Im Sinne dieser Richtlinie bedeutet :
2.1 . " Fahrzeugtyp hinsichtlich des Geschwindigkeitsmeßgeräts " Fahrzeuge , die untereinander keine wesentlichen Unterschiede aufweisen , vor allem hinsichtlich folgender Punkte :
2.1.1 . Bezeichnung der Reifen für die normale Reifenausstattung ;
2.1.2 . Gesamtübersetzungsverhältnis einschließlich des eventuellen Angleichgetriebes ( Anzahl der Umdrehungen am Eingang des Geschwindigkeitsmessers im Verhältnis zu einer Radumdrehung der zum Antrieb des Geschwindigkeitsmeßgeräts dienenden Achse bei Geradeausfahrt ) ;
2.1.3 . Typ(en ) des Geschwindigkeitsmeßgeräts ; der Typ ist definiert durch die Meßwerktoleranz , die Gerätekonstante und den Anzeigebereich .
2.2 . " Normale Reifenausstattung " der ( die ) Reifentyp(en ) , der ( die ) vom Hersteller für den in Frage kommenden Fahrzeugtyp vorgesehen und im Beschreibungsbogen im Anhang zu der Richtlinie 70/156/EWG angegeben ist ( sind ) . Schneereifen ( M + S ) gelten nicht als normale Reifenausstattung .
2.3 . " Druck im warmen Zustand " der vom Hersteller angegebene Fülldruck ( kalt ) + 0,2 bar .
2.4 . " Geschwindigkeitsmesser " derjenige Teil des Geschwindigkeitsmeßgeräts , der dem Fahrer die jeweilige Geschwindigkeit des Fahrzeugs anzeigt .
3 . ANTRAG AUF ERTEILUNG DER EWG-BETRIEBSERLAUBNIS
3.1 . Der Antrag auf Erteilung der EWG-Betriebserlaubnis für einen Fahrzeugtyp hinsichtlich des Geschwindigkeitsmeßgeräts ist vom Fahrzeughersteller oder seinem Beauftragten einzureichen .
3.2 . Dem Antrag sind in dreifacher Ausfertigung beizufügen :
3.2.1 . Beschreibung des Fahrzeugtyps hinsichtlich des Geschwindigkeitsmeßgeräts ,
3.2.2 . Angaben über den oder die Typen der normalen Reifenausstattung ,
3.2.3 . Eigenübersetzung des Geschwindigkeitsmeßgeräts .
3.3 . Für die in Nummer 5 genannte Prüfung ist dem zuständigen technischen Dienst ein Fahrzeug vorzuführen , das für den zu genehmigenden Fahrzeugtyp repräsentativ ist .
4 . VORSCHRIFTEN
4.1 . Die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers muß sich im direkten Sichtfeld des Fahrers befinden , und der Anzeigewert muß sowohl bei Tag als auch bei Nacht eindeutig erkennbar sein .
Der Anzeigebereich muß so groß sein , daß er die vom Fahrzeughersteller angegebene Hoechstgeschwindigkeit des Fahrzeugtyps enthält .
4.2 . Bei Geschwindigkeitsmessern , die keine Digitalanzeige haben , sondern eine Skale , muß diese eine deutliche Teilung haben .
4.2.1 . Die Teilstriche der Skale müssen nach 1 , 2 , 5 oder 10 km/h fortschreiten . Die Geschwindigkeitswerte , die ein Vielfaches von 20 km/h darstellen , sind auf der Skale anzugeben .
4.2.2 . Ein Geschwindigkeitsmeßgerät , das für den Verkauf in einem Mitgliedstaat hergestellt worden ist , in dem die Masseinheiten des Imperial System verwendet werden und Übergangsmaßnahmen gemäß Artikel 5 in Kraft sind , muß sowohl in km/h als auch in mph unterteilt sein ; die Teilstriche müssen nach 1 , 2 , 5 oder 10 km/h sowie nach 1 , 2 , 5 oder 10 mph fortschreiten , und die auf der Skale angegebenen Geschwindigkeitswerte müssen ein Vielfaches von 20 km/h und ein Vielfaches von 20 mph sein .
4.3 . Die Genauigkeit des Geschwindigkeitsmeßgeräts ist nach folgendem Prüfverfahren zu kontrollieren :
4.3.1 . Das Fahrzeug ist mit einem der Reifentypen der Normalausstattung auszurüsten . Die Prüfung ist für jeden vom Hersteller vorgesehenen Typ von Geschwindigkeitsmeßgeräten zu wiederholen .
4.3.2 . Die Belastung der das Geschwindigkeitsmeßgerät antreibenden Achse muß dem Gewicht nach 2.6 des Anhangs I der Richtlinie 70/156/EWG entsprechen .
4.3.3 . Die Bezugstemperatur am Geschwindigkeitsmesser beträgt 23 mehr oder weniger 5 * C .
4.3.4 . Bei jeder Prüfung muß der Reifendruck dem in 2.3 definierten Reifendruck im warmen Zustand entsprechen .
4.3.5 . Das Fahrzeug wird bei folgenden drei Geschwindigkeiten geprüft : 40 km/h , 80 km/h sowie 120 km/h oder 80 % der vom Hersteller angegebenen Hoechstgeschwindigkeit , wenn diese weniger als 150 km/h beträgt .
4.3.6 . Die Fehlergrenze des zur Messung der tatsächlichen Geschwindigkeit des Fahrzeugs verwendeten Kontrollgeräts darf nicht grösser sein als mehr oder weniger 1,0 % .
4.3.6.1 . Wenn eine Meßstrecke verwendet ist , muß sie eine ebene , trockene und ausreireichend griffige Oberfläche aufweisen .
4.4 . Die angezeigte Geschwindigkeit darf nie unter der tatsächlichen Geschwindigkeit liegen . Bei den unter 4.3.5 angegebenen Geschwindigkeiten sowie bei den Zwischenwerten muß zwischen der vom Geschwindigkeitsmesser angezeigten Geschwindigkeit V1 und der tatsächlichen Geschwindigkeit V2 folgende Beziehung bestehen : O * V1 - V2 * V2/10 + 4 km/h .
Dieser Post wurde 2 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 28.06.2013 - 09:21 Uhr von Amby.
Socke
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Betreff: Re: Höchstgeschwindigkeit: Topspeed beim GTI - Gepostet: 28.06.2013 - 09:52 Uhr -
Irgendwie driftet das gerade total ab
Deshalb kurz meine 2 cent reingeschmissen:
Der PP ist bei 250 abgeriegelt - ja oder nein?
Gruß Flo
PS: Macht ruhig weiter, ich will euch nich stören
Deshalb kurz meine 2 cent reingeschmissen:
Der PP ist bei 250 abgeriegelt - ja oder nein?
Gruß Flo
PS: Macht ruhig weiter, ich will euch nich stören
Gruß Florian
"Man kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln - ein Auto braucht Liebe."
- Walter Röhrl, Genie auf Rädern
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Betreff: Re: Höchstgeschwindigkeit: Topspeed beim GTI - Gepostet: 28.06.2013 - 10:34 Uhr -
@Ute
Die digitale zeigt das an, was die Nadl anzeigt. Also genauso "falsch" (war ja klar)
@Amby
Hauptsache da steht unten
0*V1...
Kein Auto auf dieser Welt weiß was es "tatsächlich" fährt. Daher ist diese Rechnung nur ein Gesetz und spiegelt nicht das tatsächliche wieder.
@Socke
Das wird dir bald jemand genau sagen können.
Die digitale zeigt das an, was die Nadl anzeigt. Also genauso "falsch" (war ja klar)
@Amby
Hauptsache da steht unten
0*V1...
Kein Auto auf dieser Welt weiß was es "tatsächlich" fährt. Daher ist diese Rechnung nur ein Gesetz und spiegelt nicht das tatsächliche wieder.
@Socke
Das wird dir bald jemand genau sagen können.
Aktuell: Neuer Golf 7 R FL - DQ381-7A - Oryxweiß Perlmutteffekt - Innenausstattung Nappa Carbon Leder Modern Grey/Black
Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 28.06.2013 - 10:35 Uhr von NeXoRaNoX.
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